Formen der Mitgliedschaft 

Mitglied des Bundesverband Patientensicherheitsbeauftragte Deutschlands können volljährige natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften werden

Aktive Mitglieder

  • können nur natürliche Personen werden
  • die in der Umsetzung und Weiterentwicklung der Patientensicherheit in Deutschland tätig sind und
  • und die fachlichen, persönlichen Qualifikationen gemäß den Anforderungen des Bundesverbandes erfüllen (wie z.B. QM, RM, Beschwerdemanagement, Prozessmanagement oder Patientensicherheit)

Seniormitglied

  • kann eine natürliche Person werden, 
  • die ihre Berufstätigkeit aus Altersgründen nachweisbar aufgeben hat und 
  • bisher selbst mindestens fünf Jahre Mitglied im Bundesverband war

Ehrenmitglied 

  • kann eine natürliche Person werden, 
  • die sich um den Berufsstand besonders verdient gemacht hat

Fördermitglied

  • sind natürliche oder juristische Personen,
  • die den Verein finanziell durch einen in der Beitragsordnung festgesetzten Jahresbeitrag unterstützen
  • Fördermitglieder sind in der Mitgliederversammlung nicht stimmberechtigt
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