Mitglied des Bundesverband Patientensicherheitsbeauftragte Deutschlands können volljährige natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften werden
Aktive Mitglieder
können nur natürliche Personen werden
die in der Umsetzung und Weiterentwicklung der Patientensicherheit in Deutschland tätig sind und
und die fachlichen, persönlichen Qualifikationen gemäß den Anforderungen des Bundesverbandes erfüllen (wie z.B. QM, RM, Beschwerdemanagement, Prozessmanagement oder Patientensicherheit)
Seniormitglied
kann eine natürliche Person werden,
die ihre Berufstätigkeit aus Altersgründen nachweisbar aufgeben hat und
bisher selbst mindestens fünf Jahre Mitglied im Bundesverband war
Ehrenmitglied
kann eine natürliche Person werden,
die sich um den Berufsstand besonders verdient gemacht hat
Fördermitglied
sind natürliche oder juristische Personen,
die den Verein finanziell durch einen in der Beitragsordnung festgesetzten Jahresbeitrag unterstützen
Fördermitglieder sind in der Mitgliederversammlung nicht stimmberechtigt